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Unser Gemeinwesen ist darauf angewiesen, dass wir unsere Steuern zahlen. Andererseits ist es angesichts der hohen Steuerlast, des oft konstatierten Steuerchaos und der nicht selten verfassungswidrigen Steuergesetze nicht ganz unproblematisch. Mancher greift deshalb zur unzulässigen Selbsthilfe in Form der Steuerhinterziehung („Volkssport Steuerhinterziehung“). Der Gesetzgeber zeigt dafür aus steuerpolitischen Gründen ein gewisses Maß an Verständnis. Er hat den Weg über die strafbefreiende Selbstanzeige eröffnet.
Wer die Steuerfahndung mit Hinweis auf die Statistik nur als Papiertiger sieht, mag rein statistisch betrachtet möglicherweise gar nicht völlig falsch liegen. In jedem Fall ist aber nachdrücklich davor zu warnen, die Steuerfahndung zu unterschätzen. Im Einzelfall nützt eine solche statistisch pauschale Betrachtung dem betroffenen Steuerpflichtigen ja auch überhaupt nicht. … Sie verbreitet allenfalls eine gefährliche trügerische Sicherheit. „Wen es erwischt, den erwischt es eben doch! …“ (siehe schon Kommentar von Schiffer in FAZ vom 15.12.2001).