Das ist die Grundregel, unter die sich der gesamte gewerbliche Rechtsschutz vereinfacht fassen lässt. Dazu gehören das gesamte Wettbewerbsrecht, das Markenrecht, das Patentrecht, das Gebrauchsmusterrecht, das Geschmacksmusterrecht, das Urheberrecht und das Arbeitnehmererfindungsrecht.