Miet- und Immobilienrecht

Im Streitfall: Kooperation statt Konfrontation

Um das Grundbedürfnis „Wohnen“ zu sichern, hat der Gesetzgeber für Mieter und Vermieter eine Vielzahl von Rechten und Pflichten bestimmt.

Wie schwierig das Recht des Wohnraummietverhältnisses in der Praxis selbst für den Gesetzgeber ist, zeigen die vielen Reformen des Mietrechts. Hinzu kommen die zahlreichen Entscheidungen der höchsten Gerichte, die nicht immer „Licht ins Dunkle“ bringen. Bei allen Schwierigkeiten und Differenzen sollten Mieter und Vermieter jedoch nie vergessen, dass sie während der Mietzeit in „einem Boot“ sitzen. Hier sind fast immer praktische und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen gefragt und eben keine (über-) langen Gerichtsverfahren.

Das gilt natürlich auch bei Mietverträgen über Geschäftsräume. Der Gesetzgeber hat hier den Vertragsparteien allerdings mehr Spielraum für den Mietvertrag zugestanden. Er sieht ein geringeres Schutzbedürfnis für Geschäftsleute als für private Mieter. Dennoch oder gerade deswegen haben hier Fehler oft gravierende Folgen. Im Extremfall kann durch einen lückenhaften oder widersprüchlichen Geschäftsraummietvertrag die wirtschaftliche Existenz des Mieters gefährdet werden.

Verträge, auch notarielle Kaufverträge sorgfältig prüfen

Der Kauf einer Eigentumswohnung oder einer gebrauchten Immobilie sollte sehr genau überlegt und notarielle Verträge sollten sehr sorgfältig geprüft werden. So folgen beispielsweise beim Kauf einer Eigentumswohnung aus dem Gemeinschaftseigentum viele, oft überraschende Pflichten. Auch eine Klausel wie „gekauft wie besichtigt“, die dann im Vertrag in nicht sehr klarem "Juristendeutsch" verpackt wird, mag harmlos wirken, nimmt dem Käufer aber im Streitfall ganz wesentliche Rechte. Das ist übrigens typischerweise nicht im Sinne des Verkäufers, denn der will grundsätzlich keinen Streit und Ärger.

Immer wieder Streit: Der Provisionsanspruch des Maklers

Jeder Makler kennt die Situation: Sobald der Provisionsanspruch geltend gemacht wird, beruft sich der Kunde darauf, dass gar kein Vertrag mit dem Makler zustande gekommen sei oder er beruft sich auf eigene Vorkenntnis oder auf die Unterbrechung der Verhandlungen mit dem Makler. Hier helfen klare Vereinbarungen.

Hinweis:

Reinke, Ihre Rechte als Mieter - Vertragsfallen erkennen, Nebenkosten prüfen, Mietminderung durchsetzen, (Reihe Guter Rat) Cornelsen 2010;

Reinke, Immobilienrecht – Chancen und Risiken beim Umgang mit Immobilien, Cornelsen – Pocket§Recht 2007