Haftungsrisiken frühzeitig erkennen - Verträge sorgfältig gestalten – Gerichtsprozesse vermeiden


Bei Architekten/Bauherren und auch bei Bauunternehmen herrscht oft überraschende Unkenntnis in Rechtsfragen! Etwa darüber, was bei Baumängeln oder bei Verzug zu tun ist. Wegen dieser Unkenntnis entsteht nicht selten überflüssiger Streit, der dann langwierig vor den Gerichten landen.

Grundlage vieler Bauverträge ist die Vergabe- und Vertrags- ordnung für Bauleistungen (VOB). Gerade kleine und mittlere Unternehmen kennen die VOB jedoch oftmals nur „vom Hörensagen“. Der private Bauherr wird die VOB als Regelwerk typischerweise gar nicht kennen. Dieses Unwissen führt in der Praxis auf beiden Seiten regelmäßig zu schmerzlichen finanziellen Verlusten.

Baurechtliche Streitigkeiten beruhen oft auf unklaren und unlässigen "Formulierungen" in den Verträgen. Praxisbeispiel: Zwingendes Preisrecht nach der HOAI).

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Hinweis:

Reinke, Ist das Ausfallhonorar bei gekündigten Verträgen umsatzsteuerpflichtig?, Praxis Freiberufler-Beratung 1/2015, S. 6

Reinke, Baurecht in der Praxis – Was Bauherren und Unternehmer wissen sollten, Cornelsen – Pocket§Recht, 2007